In Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HschG) stellen wir ein Hinweisgeberportal zur Verfügung. Unser Hinweisgeberportal steht entsprechend dem Anwendungsbereich des HschG allen Personen offen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu unserem Unternehmen Informationen über Rechtsverletzungen in gewissen, vom HschG vorgegebenen Rechtsbereichen (z.B. Verbraucherschutz, Datenschutz) erlangt haben.
Um dich als HinweisgeberIn wirksam zu schützen, stellen wir dir eine gesicherte Kommunikationsplattform zur Abgabe anonymer Hinweise mittels zertifizierter Verschlüsselungsverfahren zur Verfügung. Darüber wird ein geschützter Postkasten eingerichtet, über den du mit uns anonym kommunizieren kannst.
Um eine Meldung über unser Hinweisgeberportal abgeben zu können, klicke hier