Unsere Nutzer:innen sind ein wertvoller Bestandteil von willhaben. Durch deren Meldungen können wir willhaben zu einem besseren Ort machen.
Wie kann gemeldet werden?
Die Nutzer:innen haben mit Hilfe der Meldefunktion die Möglichkeit, Inhalte, welche von der Person als rechtswidrig oder als Verstoß gegen die AGB erachtet werden, zu melden. Dies kann, wenn von der Nutzerin bzw. vom Nutzer gewünscht, auch anonym erfolgen: Will eine Person anonym einen Inhalt melden, kann sich diese aus dem willhaben-Konto ausloggen und die Meldung ohne Angabe von Name und E-Mail-Adresse absetzen. Zu beachten ist, dass willhaben anonyme Melder:innen nicht über die getroffene Entscheidung informieren kann. Gemeldete Inhalte werden so rasch wie möglich von willhaben auf mögliche Verstöße geprüft.
Allgemeine Informationen zu unseren Anzeigen- und Nachrichtenrichtlinien findest du in unseren AGB.
Ich bin mit einer Entscheidung nicht einverstanden - welche Möglichkeiten habe ich?
Jede/r Nutzer:in, der bzw. die durch eine Maßnahme von willhaben beschränkt wird (z.B. Anzeige wird entfernt), hat die Möglichkeit eine Beschwerde über die entsprechende Beschwerdekontaktstelle bei willhaben einzureichen. Ebenso hat jede/r Melder:in nach Entscheidung von willhaben über den gemeldeten Inhalt die Möglichkeit, eine Beschwerde einzubringen. Die Frist dafür beträgt 6 Monate ab Erhalt der entsprechenden Information über die Entscheidung von willhaben.
Für die Zwecke der Beschwerde muss der bzw. die Melder:in den zugewiesenen Fall-Code angeben, um eine Beschwerde einbringen zu können. Im Falle einer anonymen Meldung wird der meldeten Person bereits mit der Einbringungsbestätigung der Meldung der Fall-Code zur Verfügung gestellt. Für die Abspeicherung des Fall-Codes ist die anonyme Person, welche die Meldung abgesetzt hat, selbst verantwortlich.
Mehr Information zur Moderation von Inhalten bei willhaben, sowie zum Melde- und Beschwerdeverfahren findest du in unseren AGB in Punkt 7.