Was ist DAC7/DPMG und warum gibt es das?
Die EU-Richtlinie “DAC7” wurde im März 2021 beschlossen und wird mit dem DPMG, also dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz, im österreichischen Recht umgesetzt.
Das DPMG trat mit 01.01.2023 in Kraft, womit europaweit Plattformen wie willhaben, eBay, AirBnB & Co. ab Jänner 2023 dazu verpflichtet sind, gewisse Daten zu erheben und diese an die Finanzbehörden zu übermitteln. Ziel des DAC7/DPMG ist es, die Transparenz im Bereich von Leistungen über Plattformen europaweit zu erhöhen und die Steuerehrlichkeit zu fördern.
Ab wann gilt die Meldepflicht?
Die neue Meldepflicht gilt ab 1. Jänner 2023. Ab diesem Zeitpunkt müssen die angegebenen Informationen gesammelt und jährlich (erstmals im Jahr 2024) über eine sichere Schnittstelle an das Finanzamt gemeldet werden. Für Zeiträume vor dem 01.01.2023 (z.B. 2022) werden keine Daten gemeldet.
Für wen ist DAC7/DPMG relevant?
Das DPMG ist für Verkäufer:innen relevant.
Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz Verkaufsplattformen in Europa wie willhaben dazu, gewisse Daten über Verkäufer:innen zu erheben und nach Ablauf des Kalenderjahres an das Finanzamt Österreich zu melden, wenn die:der Verkäufer:in
- 30 oder mehr Transaktionen im Kalenderjahr über willhaben PayLivery durchgeführt hat
oder - die auf willhaben über PayLivery generierten Verkaufserlöse 2.000 EUR im Kalenderjahr übersteigen
Hinweis: Du musst dich bis zum Erreichen dieser Schwellenwerte um nichts kümmern. Wir benachrichtigen dich, solltest du diese Schwellenwerte erreichen. Das Erreichen des Schwellenwertes bedeutet nicht, dass automatisch eine Steuerpflicht besteht.
Welche Daten muss ich angeben, wenn ich die Schwelle erreiche?
Folgende zusätzliche Daten werden im Falle der Erreichung der Schwellenwerte von Verkäufer:innen erhoben:
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- Hauptwohnsitz-Adresse inkl. Hausnummer, PLZ und Ort
- Steuernummer mit Ausstellungsstaat (sofern vorhanden, sonst Geburtsort und Geburtsland)
- Geburtsdatum
Wir melden diese Daten immer bis zum 31. Januar eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr. Du kannst dir sicher sein, dass wir diese Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen nur zu diesem Zweck erheben und ausschließlich an das Finanzamt herausgeben.
So kannst du deine Daten ergänzen:
Website:
"Klick auf deinen Benutzernamen" > Profildaten" > "DAC7/DPMG Dateneintragung"
App:
"Klick auf dein Profil" > "Profil/Einstellungen bearbeiten" > "DAC7/DPMG Dateneintragung"
Du kannst diese Informationen jederzeit bearbeiten, um sie aktuell zu halten.
(Beispiel Website)
Wie werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass meine Daten ergänzt werden müssen?
Du wirst von uns via Mail kontaktiert und mit allen notwendigen Informationen versorgt. Darüber hinaus zeigen wir dir in deinen Profileinstellungen mittels Banner an, dass Daten zu ergänzen sind. Unterhalb findest du ein Beispiel wie es auf unserer Website sowie in unseren Apps aussieht.
Was ist eine Steuernummer? Woher weiß ich, dass ich eine habe? Wo finde ich die Steuernummer (in Österreich)?
Viele Menschen in Österreich wissen wenig von ihrer Steuernummer, und haben diese womöglich auch noch nie zu Gesicht bekommen, darum ist diese Frage äußerst legitim.
Die Steuernummer, bzw. die Abgabenkontonummer deines Steuerkontos, ist im Normalfall auf Einkommensteuerbescheiden bzw. auf “Finanz-Online” ersichtlich, bzw. bei Überweisungen ans Finanzamt verpflichtend anzugeben.
Sie besteht aus einer 9-stelligen Kennung im Format dieser fiktiven Steuernummer 12 345/6789.
Solltest du deine Steuernummer nicht finden, kontaktiere bitte das zuständige Finanzamt (Hotline Finanzamt Österreich: 050 233 233. Webseite). Für den Fall, dass du keine Steuernummer besitzt, kannst du die Checkbox “Ich habe keine Steuernummer” wählen. Dann ist die Angabe deines Geburtsorts und Geburtsland verpflichtend.
Was passiert, wenn ich meine Daten nicht angebe?
Solltest du die Schwellenwerte erreichen, werden wir dich während des PayLivery-Prozesses um die Angabe deiner Daten bitten.
Wenn du die Daten, nach zweifacher wiederholter Aufforderung, nicht fristgerecht angibst, kannst du willhaben PayLivery solange nicht benutzen, bis du die gesetzlich vorgeschriebenen Daten ergänzt hast.
Durch DAC7/DPMG haben sich die österreichischen Steuergesetze, sowie die Beurteilung, ob Verkäufer:innen gewerblich handeln, nicht geändert. Das Erreichen der Schwellenwerte bedeutet nicht, dass automatisch eine Steuerpflicht besteht.
Was passiert mit meinen Daten?
willhaben trifft die gesetzliche Verpflichtung, die von Verkäufer:innen angegebenen Daten samt der willhaben vorliegenden Daten zu den Transaktionen der verkaufenden Person in dem betreffenden Kalenderjahr (Anzahl der Verkäufe, Summe der Verkaufserlöse) fristgerecht nach dem Jahresende an das Finanzamt Österreich zu melden. Diese Verpflichtung trifft willhaben, wenn die Verkäufer:in die o.a. Schwellenwerte in dem betreffenden Kalenderjahr erreicht hat.
Im Zuge jeder Meldung informieren wir dich, welche Daten über dich gemeldet werden. Die gemeldeten Daten müssen von willhaben 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Ich KAUFE viel über willhaben. Ändert sich für mich etwas?
Nein. Das DAC7/DPMG spricht nur von Anbietern:innen, also Verkäufer:innen.
Erwartet mich womöglich eine Steuernachzahlung?
Diese Frage können wir dir leider nicht beantworten. Dies hängt von deiner individuellen Einkommensstruktur ab, wird von der Finanzbehörde auf Basis geltender Steuergesetze entschieden und liegt daher außerhalb unseres Wirkungsbereichs.
Ab wann gilt man als gewerbliche:r Anbieter:in?
Private Verkäufer:innen können als gewerblich eingestuft werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind Graubereiche, die von Finanzämtern und Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden können. In der Regel gilt jemand als gewerbliche:r Anbieter:in
- Wenn jemand wiederholt bzw. regelmäßig mit Gewinnabsicht verkauft.
(z.B. gewinnbringender Verkauf von vielen gleichartigen Dingen, Neuware oder selbst hergestellte Artikel) - Wenn jemand ein Produkt gezielt kauft und dieses innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht weiterverkauft (z.B. Schmuck, Silber-Besteck).
Vielleicht können folgende Beispiele helfen, um die eigene Steuerehrlichkeit einschätzen zu können:
- Eine Person, welche die zu klein gewordenen Kleidungsstücke des Nachwuchs einzeln über willhaben PayLivery verkauft, wird leicht auf 30 Transaktionen im Kalenderjahr kommen. In der Regel sollten in diesem Fall keine steuerlichen Verpflichtungen anfallen, da dies keine gewerblichen Verkäufe darstellen.
- Eine Person, die Kinderkleidung näht und diese mittels willhaben PayLivery regelmäßig verkauft, um sich ein kleines Nebeneinkommen zu verschaffen, wird höchstwahrscheinlich eher als Gewerbe anzusehen sein.
- Eine Person, die neben ein paar Kleinigkeiten auch ihren gebrauchten High-End Gaming-PC per willhaben PayLivery verkauft, wird womöglich auch die 2.000 EUR Schwelle erreichen. In der Regel sollten hier keine steuerlichen Verpflichtungen anfallen, da hier weder gewinnbringend noch regelmäßig verkauft wurde.
- Eine Person, die regelmäßig Smartphones und andere Technik über willhaben PayLivery verkauft, wird bestimmt auch die 2.000 EUR Schwelle erreichen. Nachdem es für Privatpersonen eher unüblich ist, regelmäßig mehrere Smartphones zu verkaufen, ist es vorstellbar, dass dies als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird.
Die angeführten Beispiele sollen eine erste grobe Hilfestellung geben und können eine Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen. Die Beurteilung, ob eine Verkaufstätigkeit über PayLivery zu steuerpflichtigen Einkünften führt, hat im jeweiligen Einzelfall zu erfolgen. Seitens willhaben wird für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernommen.
Datenschutzrechte
Damit wir dich transparent darüber informieren können, welche Daten von dir auf Grund des DPMG von uns verarbeitet werden, haben wir unsere Datenschutzerklärung (Punkte 2.2 bis 2.5) entsprechend aktualisiert. Hier findest du unsere Datenschutzerklärung: https://www.willhaben.at/iad/datenschutzerklaerung
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