Wir wissen, dass das Tierschutzgesetz hinsichtlich der Meldepflicht von bestimmten Arten (unter anderem Pferde) Ausnahmen beinhaltet. Ausgenommen bei §24 (darunter fallen Pferde) sind Tiere im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft.
Daher hat sich willhaben entschieden, die Schaltung nur Anbietern zu ermöglichen, die uns folgenden Nachweis übermitteln können:
- eine rechtskräftige Bestätigung für den Besitz einer Landwirtschaft, auf der die dazugehörige Betriebsnummer (LFBIS) angeführt ist (zuständige Behörde: Bezirksbauernkammer bzw. Landwirtschaftskammer)
Zusätzlich übermittle uns bitte noch:
- die Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Ausweis oder Reisepass)
- das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur gesetzeskonformen Schaltung (Download)
Bitte übermittle uns alle Unterlagen vollständig.
Du kannst deine Tiere erst nach erfolgreicher Sichtung und Freischaltung, inserieren.
Wir bitten dich daher um etwas Geduld - wir beantworten deine Anfrage natürlich ehest möglich.
Hinweis: willhaben gibt dir die Möglichkeit, gegen Vorlage erwähnter Dokumente, Tiere zu inserieren. Die Prüfung ob dies nun rechtskonform ist oder nicht obliegt ausschließlich dir als Inserent, so wie du ebenfalls die Konsequenzen aus einer nicht rechtskonformen Schaltung allein zu tragen hast. Die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist Ländersache und kann daher uneinheitlich erfolgen. Wir raten daher, vor einem öffentlichen Feilbieten von Tieren, Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen.
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