Das Tierschutzgesetz beinhaltet Ausnahmen für die Meldepflicht bestimmter Tierarten (Kleinnager, Zierfische, Ziervögel, usw.). Du kannst diese Tiere gerne anbieten, solange du die gesetzlichen Vorgaben nicht überschreitest, die eine Meldung deiner Tierhaltung voraussetzen.
- die Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Ausweis oder Reisepass)
- das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur gesetzeskonformen Schaltung (Download)
Bitte übermittle uns alle Unterlagen vollständig über unser Kontaktformular.
Erst ab Freischaltung und Erhalt unserer Bestätigungsmail ist es möglich Tieranzeigen zu inserieren.
Wir bitten dich daher um etwas Geduld - wir beantworten deine Anfrage natürlich ehest möglich.
Hinweis: willhaben gibt dir die Möglichkeit, gegen Vorlage erwähnter Dokumente, Tiere zu inserieren. Die Prüfung ob dies nun rechtskonform ist oder nicht obliegt ausschließlich dir als Inserent, so wie du ebenfalls die Konsequenzen aus einer nicht rechtskonformen Schaltung allein zu tragen hast. Die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist Ländersache und kann daher uneinheitlich erfolgen. Wir raten daher, vor einem öffentlichen Feilbieten von Tieren, Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen.
Du benötigst noch Hilfe oder hast noch Fragen? Support kontaktieren