Es freut uns, dass du auf willhaben ein neues Zuhause für deine Tiere finden möchtest. 🙂
Übermittle uns bitte (je nach Anbietertyp) die unten angeführten Dokumente via Support kontaktieren. Nach positiver Prüfung unsererseits wird dein Benutzerkonto von uns freigeschaltet, damit du auf willhaben ein neues Zuhause für deine Tiere finden kannst.
Bitte beachte: Die Sichtung der Dokumente kann aufgrund der vielen Anfragen bis zu einer Woche dauern (da wir jedes einzelne Dokument prüfen müssen). Wir beantworten jede Anfrage so schnell wie möglich und bedanken uns für deine Geduld.
Züchter (kostenpflichtig):
Hinweis: Willst du Tiere anbieten, die von der Meldepflicht ausgenommen sind, findest du alle Informationen hier.
Hinweis: Willst du Tiere anbieten, die von der Meldepflicht ausgenommen sind, findest du alle Informationen hier.
- die Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur gesetzeskonformen Schaltung von Tieranzeigen (Download)
- eine rechtskräftige Bestätigung zur Meldung der Zucht gemäß §31 des Tierschutzgesetzes (zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 für Wien)
Landwirtschaftsbetriebe (kostenpflichtig):
Hinweis: Für Katzen und Hunde ist eine gesonderte Zuchtbestätigung erforderlich (siehe unten "Züchter").
Hinweis: Für Katzen und Hunde ist eine gesonderte Zuchtbestätigung erforderlich (siehe unten "Züchter").
- die Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur gesetzeskonformen Schaltung von Tieranzeigen (Download)
- eine rechtskräftige Bestätigung für den Besitz einer Landwirtschaft, auf der die dazugehörige Betriebsnummer/LFBIS angeführt ist (zuständige Behörde: Bezirksbauernkammer bzw. Landwirtschaftskammer)
Gewerbliche Anbieter wie zB. Tierhandlung, Tierpension (kostenpflichtig):
- die Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur gesetzeskonformen Schaltung von Tieranzeigen (Download)
- eine gültige Gewerbeberechtigung für den Handel mit Heimtieren (zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 für Wien)
- eine rechtskräftige Bewilligung für die Haltung gemäß §23 des Tierschutzgesetzes (zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 für Wien)
Tierschutzvereine (kostenloses Jahrespaket):
- die Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur gesetzeskonformen Schaltung von Tieranzeigen (Download)
- einen Auszug aus dem ZVR (Zentrales Vereinsregister)
- eine rechtskräftige Bewilligung für die Haltung gemäß §23 des Tierschutzgesetzes (zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 für Wien)
Tierheime, Tierasyle und Gnadenhöfe (kostenloses Jahrespaket):
- die Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur gesetzeskonformen Schaltung von Tieranzeigen (Download)
- eine rechtskräftige Bewilligung für die Haltung gemäß §23 des Tierschutzgesetzes (zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 für Wien)
Bitte übermittle uns alle Unterlagen vollständig über unser Kontaktformular.
Erst ab Freischaltung und Erhalt unserer Bestätigungsmail ist es möglich Tieranzeigen zu inserieren.
Wir bitten dich daher um etwas Geduld - wir beantworten deine Anfrage natürlich ehest möglich.
Hinweis: willhaben gibt dir die Möglichkeit, gegen Vorlage erwähnter Dokumente, Tiere zu inserieren. Die Prüfung ob dies nun rechtskonform ist oder nicht obliegt ausschließlich dir als Inserent, so wie du ebenfalls die Konsequenzen aus einer nicht rechtskonformen Schaltung allein zu tragen hast. Die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist Ländersache und kann daher uneinheitlich erfolgen. Wir raten daher, vor einem öffentlichen Feilbieten von Tieren, Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen.