Arbeitgeber:innen sind lt. § 23 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz – GlBG verpflichtet, ein Gehalt in Zahlen anzugeben. Es ist nicht ausreichend „über Kollektivvertrag“, o.ä. anzugeben. Sollte die Gehaltsangabe fehlen, können uns Nutzer lt. DSA das Inserat melden. willhaben ist bei fehlender Gehaltsangabe dazu verpflichtet, Ihre Anzeige unverzüglich offline zu nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.