Im Auto & Motor-Bereich gibt es folgende Möglichkeiten:
- GEBRAUCHTWAGEN: Fahrzeuge die nicht in die unteren Zustände passen
- JAHRESWAGEN: Fahrzeuge die nicht älter als 24 Monate sind
- NEUWAGEN: Fahrzeuge bis 500 KM (und max. 12 Monate alt)
- OLDTIMER: Fahrzeuge die älter sind als 25 Jahre
- TAGESZULASSUNG: Fahrzeuge bis 2500 KM (und max. 12 Monate alt) die auf einen KFZ-Händler angemeldet waren
- UNFALLWAGEN: Fahrzeuge die aufgrund einer Beschädigung durch einen Unfall nicht mehr verkehrstüchtig sind
- VORFÜHRWAGEN: Fahrzeuge nicht älter als 24 Monate die auf einen KFZ-Händler angemeldet waren
Beachte: Bei Fahrzeugen muss im Verkaufspreis immer die NoVA (Normverbrauchsabgabe) enthalten sein, bzw. bei Leasingfahrzeugen muss der gesamte Leasingauflösungswert als Preis angegeben werden (die Leasingrate kann im Beschreibungstext angeführt werden). Weiters ist die Vermietungen von Kraftfahrzeugen auf willhaben nicht zulässig.
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