Berechtigte Personen und Organisationen können nach erfolgreicher Prüfung auf willhaben Tiere in der entsprechenden Kategorie anbieten.
Bitte beachte:
- Der ausgewählte Anbieter im Inserat muss immer mit den Informationen im Anzeigentext übereinstimmen.
- Die Angaben zwischen gesendeter Dokumente (zwecks Nachvollziehbarkeit der Berechtigung) und Anzeige müssen stimmig sein.
Wichtiger Hinweis: Beispiel für eine nicht zulässige Angabe wäre, wenn ein in Österreich gemeldeter Tierschutzverein den Anbieterstatus Züchter im Inserat angeben würde.
Tipp: Anzeigen, die mit "bitte nachbessern" markiert sind, können (nach erfolgreichem Login) mittels Klick auf den blauen Stift, rechts neben der betreffenden Anzeige, entsprechend bearbeitet werden.
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