Du kannst unglaublich vieles mit der Privatanzeige auf willhaben inserieren. Jedoch gibt es gewisse Artikel, Dienstleistungen bzw. Inhalte, die laut unseren Anzeigenrichtlinien mit der Gewerblichen Anzeige am Marktplatz inseriert werden müssen.
Die Schaltung von gewerblichen Anzeigen ist genauso für Privatpersonen möglich.
Bitte beachte: Wir stufen Anzeigen/User als gewerblich ein, wenn ua. folgende Kriterien zutreffen:
- Gewerbetreibende die eine private Marktplatzanzeige erstellen
- Anbieten von Dienstleistungen
- Privatpersonen die regelmäßig und/oder in hohem Volumen Waren anbieten
- Artikel, die in Eigenproduktion hergestellt (zB.: selbst genähte Gesichtsmasken, Kekse, Strick-/Häkelwaren, etc.), geerntet (zB.: Heu, etc.), gezüchtet oder geschlägert (z.B.: Brennholz, etc.) werden.
- Artikel/Waren die aus einem Unternehmen bzw. einer Geschäftsauflösungen oder Konkursveräußerungen stammen
- Anbieter, die regelmäßig bzw. in hohem Volumen oder mit Gewinnabsicht Waren inserieren - unabhängig von Steuerpflicht und Besitz eines Gewerbescheins - werden von uns auch als gewerblich eingestuft.
- Anbot von Konzessionen
- Anbieten von gewerblichen Einrichtungsgegenständen
- Industriegüter, welche nicht für den Privatgebrauch produziert wurden
- Vermietungen von gewerblichen Arbeits- und Tierpflegeplätzen (zB.: Stuhlmiete im Frisuer- & Nagelstudio; Pferdebox zwecks Betreuung/Pflege, etc.) sowie Bootsanlegestellen
Wichtiger Hinweis: Derartige Entscheidungen sind unabhängig von Steuerpflicht und/oder einer Gewerbeausübung.
Für gewerbliche Anbieter gibt es maßgeschneiderte Angebote und Paketlösungen. Sende uns dazu gerne deine Anfrage unter folgendem Link: WILL MARKTPLATZ-SHOP
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