Für willhaben ist das Wohl der Tiere sehr wichtig. Daher ist es gemäß österreichischem Tierschutzgesetz nur für berechtigte Personen und Organisationen möglich, Tiere auf willhaben anzubieten.
Bitte beachte:
- Du bist ein Züchter, Landwirt, gewerblicher Anbieter, Tierschutzverein, Tierheim, etc. - dann haben wir für dich eine Informationsseite, welche Unterlagen wir von dir benötigen.
- Fülle die entsprechenden Unterlagen vollständig sowie leserlich aus und übermittle uns diese zur Prüfung.
- Detailinformationen zum österreichischen Tierschutzgesetzt findest du hier.
- Bei Verdachtsmomenten entfernt willhaben temporär Tierinserate von geprüften und verifizierten Tieranbietern, welche eine Klärung bedarf.
Wichtiger Hinweis: Ein privates bzw. nicht berechtigtes Inserieren von Tieren kann bei mehrmaligen Verstößen zu einer dauerhaften Deaktivierung des willhaben-Profils führen.